Vertiefung von Themen aus dem Bereich Sozialpartnerschaft Erfahrungsaustausch im kleinen Kreis
Leitung: Andrea Knellwolf
Grundsätze Workshop Sozialpartnerschaft
1. Grundausrichtung Im Unterschied zum "Input" der BGP ist der "Workshop Sozialpartnerschaft" keine Ausbildungs-Plattform mit beliebig besuchbaren Einzelveranstaltungen, sondern versteht sich als regelmässiges und langjähriges Forum des Erfahrungsaustausches zwischen Fachkräften. Gastreferate stellen die Ausnahme dar, meist berichten Mitglieder über ihre eigene Arbeit. "Geben und Nehmen zwischen erfahrenen, kompetenten Experten/innen aus der Praxis" hat dabei zentrale Bedeutung und die langjährige persönliche Bekanntschaft erlaubt es heikle und vertrauliche Dinge anzusprechen, die man nicht in breiteren Kreisen thematisieren würde. Eine Mitgliedschaft ist deshalb nur sinnvoll bei regelmässiger Präsenz an den 3 Treffen pro Geschäftsjahr.
2. Spektrum der Gruppe "Workshop Sozialpartnerschaft" Die Mitglieder üben in der Regel die Funktionen als Leiter/in Sozialpartnerschaft im Haupt- oder Nebenamt aus.
3. Operative Details Jedes Treffen wird im Turnus von einem anderen Mitglied organisiert und moderiert. Die Einladung erfolgt durch dieses Mitglied via BGP-Geschäftsstelle. Es sollen jährlich 3 Workshops durchgeführt werden. Es wird erwartet, dass die Teilnahme an den Workshops weitgehend lückenlos ist und sich die Teilnehmenden aktiv einbringen. Themen und Daten werden anlässlich einer Umfrage oder einer Planungssitzung auf ein Geschäftsjahr hinaus festgelegt. Über die Workshops sollen keine Protokolle geführt werden.
4. Herkunft der Mitglieder Die Mitglieder vertreten in ihrer Funktion mittelgrosse Unternehmungen und Gross-firmen. Sie sind im Bereich Sozialpartnerschaft praktisch tätig und bringen die notwendige Erfahrung wie auch die Bereitschaft mit, langfristig an einem regelmässigen Erfahrungsaustausch mitzuwirken. Es soll ein breites Spektrum von Firmen im Workshop vertreten sein, der Personenkreis soll dagegen im Sinne einer Kerngruppe eng auf die Personen beschränkt bleiben, welche in den vertretenen Firmen den Bereich Sozialpartnerschaft verantworten. Pro Firma soll nur eine Vertreterin oder ein Vertreter teilnehmen. Die Personen der Kerngruppe können bei Verhinderung eine gut instruierte Stellvertretung benennen. Die Teilnahme an Sitzungen / Veranstaltung von weiteren Personen ist vorgängig mit dem Leiter des Workshops abzusprechen.
5. Vertraulichkeit Im Rahmen der Workshops sollen offene Gespräche unter den teilnehmenden Fachleuten möglich sein. Voraussetzung dafür ist, dass nichts von diesen Gesprächen nach aussen geht. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Workshops verpflichten sich daher zur strikten Vertraulichkeit.
6. Aufnahme neuer Mitglieder Die bisherigen Mitglieder beauftragen den/die Workshopleiter/in oder ein Workshopmitglied, mit Interessierten ein Aufnahmegespräch zu führen. Die Gruppe entscheidet über die Mitgliedschaft am darauf folgenden Workshop-Termin. Der "Workshop Sozialpartnerschaft" soll aus maximal 12 bis 15 Mitgliedern bestehen. Für die Aufnahme neuer Mitglieder gelten die Kriterien, die unter Punkt 1- 4 aufgeführt sind.
7. Auskünfte und Anmeldung Für persönliche Auskünfte und Anmeldungen steht die Geschäftsstelle der BGP gerne zur Verfügung. (+41 61 311 62 63 oder 079 320 78 00) An der Gründungsversammlung vom 10. November 2006 verabschiedet.
Interessiert? Detailauskünfte und Anmeldungen via Geschäftsstelle BGP info@bgp-basel.ch
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